SOFTWARE-LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG LESEN: MESSTECHNIK WETZLAR GMBH (“MTWZ”) LIZENZIERT IHNEN SOFTWARE NUR UNTER DER BEDINGUNG, DASS SIE ALLE IN DIESEM SOFTWARELIZENZ-VERTRAG (“VERTRAG”) ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN ANNEHMEN. IN DEM SIE “AKZEPTIEREN” WÄHLEN ODER SIE DIE SOFTWARE VOLLSTÄNDIG ODER IN TEILEN VERWENDEN, KOPIEREN, INSTALLIEREN, HOCHLADEN, AUFRUFEN ODER BENUTZEN, NEHMEN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES AN. BEI ANNAHME WIRD EIN VERTRAG ZWISCHEN MTWZ UND IHNEN PERSÖNLICH ABGESCHLOSSEN, FALLS SIE DIE SOFTWARE FÜR SICH SELBST ERWERBEN, ODER ZWISCHEN MTWZ UND DER GESELLSCHAFT ODER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON, FÜR DIE SIE DIE SOFTWARE ERWERBEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE DIESE SOFTWARE BITTE NICHT. KOPIEREN, INSTALLIEREN UND BENUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT UND LADEN SIE DIESE NICHT HOCH UND RUFEN SIE DIESE NICHT AUF. WÄHLEN SIE IN DIESEM FALL DIE OPTION “ ICH LEHNE DIE BEDINGUNGEN DER LIZENZVEREINBARUNG AB”. DAS KOPIEREN ODER DIE BENUTZUNG DIESER SOFTWARE ODER VON BEIGEFÜGTER DOKUMENTATION IST NICHT GESTATTET UND STELLT EINE WESENTLICHE VERLETZUNG DIESES VERTRAGS SOWIE EINE VERLETZUNG DER URHEBERRECHTE UND ANDEREN GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTE BZGL. DIESER SOFTWARE UND DOKUMENTATION DAR, ES SEI DENN DAS KOPIEREN ODER DIE BENUTZUNG IST IM RAHMEN DIESES VERTRAGS GESTATTET. MTWZ ERLAUBT IHNEN DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE NUR GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS. PRODUKTE VON DRITTEN, DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTEN SIND, KÖNNEN ANDEREN GESCHÄFTBEDINGUNGEN UNTERLIEGEN. DER NUTZER ÜBERNIMMT DIE VOLLE VERANTWORTUNG FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ZUR ERZIELUNG DER VON IHM BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE, FÜR DEN GEBRAUCH DER SOFTWARE UND DIE MIT DIESER SOFTWARE ERLANGTEN ERGEBNISSE. DEFINITION “Software” bedeutet das Computer-Programm, in welchem dieser Vertrag eingebettet ist oder das mit diesem Vertrag zusammen verpackt ist. LIZENZ Sofern Sie die Software von MTWZ oder von einem seiner autorisierten Lizenznehmer bezogen haben und solange Sie die Bestimmungen dieses Vertrags einhalten, gewährt Ihnen MTWZ eine nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Verwendung der Software in der in der Dokumentation beschriebenen Weise und zu den darin beschriebenen Zwecken. Diese Lizenz gilt für alle Versionen, Überarbeitungen oder Weiterentwicklungen dieser Software. Diese Software darf nur auf einem Einzelcomputer genutzt werden, sowie auf einen weiteren Einzelcomputer zu Sicherungs- und Archivierungszwecken kopiert werden. Der Nutzer ist berechtigt, diese Software in einem Netzwerk zu installieren, vorausgesetzt, dass der Nutzer eine lizenzierte Kopie dieser Software für jeden einzelnen Computer besitzt, der über das Netzwerk auf diese Software zugreifen kann. EINSCHRÄNKUNGEN Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren. Sie dürfen die Software, die Benutzer-Dokumentation oder die unter diesem Vertrag gewährten Rechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MTWZ – weder vollständig noch teilweise – vertreiben, vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren oder anderweitig an einen Dritten übertragen. Sie dürfen keinerlei Anlagen, Geräte, Computer-Programme oder andere Mittel verwenden, die dazu vorgesehen sind, eine von MTWZ in Verbindung mit der Software benutzte Form des Kopierschutzes zu umgehen oder zu beseitigen, oder die Software zusammen mit Autorisierungs- Codes, Seriennummern oder anderen Kopierschutzgeräten verwenden, welche nicht direkt von MTWZ oder durch einen autorisierten Vertriebshändler geliefert wurden. RECHTE VORBEHALT Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen dieses Vertrags verbleiben das Eigentum und alle Rechte sowie Anteile, einschließlich Urheberrechte an der Software und Benutzer-Dokumentation und aller von Ihnen hergestellten Kopien bei MTWZ und seinen Lizenzgebern. Die Software und die Benutzer-Dokumentation sind lizenziert, nicht verkauft. GEWÄHRLEISTUNG Die Software wird „WIE BESEHEN“ und mit ALLEN MÄNGELN ohne jegliche Gewährleistung oder Garantie, WEDER ausdrücklich NOCH konkludent, zur Verfügung gestellt. MTWZ übernimmt keine Gewährleistung für eine Eignung für einen bestimmten Zweck, Handelsüblichkeit, Rechtsinhaberschaft sowie die Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG In keinem Fall haften MTWZ oder seine autorisierten Partner und Wiederverkäufer für Nebenschäden, Sonderschäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, Umsatzverlust, Datenverlust oder Ersatzbeschaffungskosten. Ausserdem übersteigt die Haftung von MTWZ oder seine autorisierten Partner und Wiederverkäufer für aus oder im Zusammenhang mit der Software oder diesem Vertrag entstandene Schäden in keinem Fall den für die Software, welche diese Schäden hauptsächlich verursacht hat, zahlbaren Betrag. Keine Bestimmung dieses Vertrages beschränkt die Haftung von MTWZ bei Tod oder Körperschäden, die auf schuldhaftem Verhalten von MTWZ. beruhen. WARTUNG DER SOFTWARE MTWZ bietet, durch seine autorisierten Partner und Wiederverkäufer, ein einjähriges „Software Maintenance Agreement“ (SMA) vom Tag der Lieferung der Software an den Nutzer an. Dabei wird zwischen telefonisch technischen Support (Hotline) sowie der Upgrade Möglichkeit unterschieden. Verlängerungen des SMA können am Ende jeder Einjahres-Periode erworben werden. Jede SMA-Verlängerung betrifft jeweils die 12 Monate, die mit Ablauf der letzten SMA- Periode beginnen. Der MTWZ Support erfordert eine ununterbrochene Durchführung. Zusätzliche Kosten entstehen für den Erwerb eines SMA nach einer Unterbrechung der SMA Perioden. GELTENDES RECHT Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht und der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union und soll im Einklang mit diesem Recht ausgelegt werden. Alle Verfahren oder Klagen im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag müssen durch Gerichte der Europäischen Union entschieden werden. SALVATORISCHE KLAUSEL Falls und insoweit eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht vollständig oder teilweise für rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt wird, ist eine solche Bestimmung oder ein solcher Teil davon in der Gerichtsbarkeit ungültig, in der die Bestimmung rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar ist und zwar im Umfang ihrer Rechtswidrigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit. Eine derartige Bestimmung gilt insoweit als geändert als dies zur Einhaltung anwendbaren Rechts erforderlich ist, um dem Willen der Parteien so weit wie möglich Wirkung zu verleihen. Die Rechtswidrigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung in dieser Gerichtsbarkeit hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung dieses Vertrags in einer anderen Gerichtsbarkeit.